Kontakt

 

Museum Ritter
Alfred-Ritter-Straße 27
71111 Waldenbuch

E-Mail info@museum-ritter.de
Tel.  +49(0)7157.53511-0 

Hausordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir begrüßen Sie herzlich in unserem Hause und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Zu Beginn Ihres Besuches wollen wir Sie mit der Hausordnung vertraut machen.

 

Zweck der Hausordnung
Diese Hausordnung dient dazu, den Besuch des Museums in angenehmer Atmosphäre zu erleben. Die Beachtung der Hausordnung liegt daher in Ihrem eigenen Interesse.

 

Hausrecht
Die Direktion übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Museum Ritter, das Hausrecht aus. Anweisungen sind daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie dem Schutz der ausgestellten Kunstwerke.

 

Eintrittspreise und Öffnungszeiten

  1. Die Eintrittspreise und Öffnungszeiten des Museum Ritter werden gesondert festgelegt. Sie können an der Kasse und auf der Website des Museums eingesehen werden.
  2. Bei Überfüllung oder aus anderem Anlass kann das Museum ganz oder teilweise für die Besucherinnen und Besucher gesperrt werden.

 

Besucherinnen und Besucher des Museums

  1. Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen sie die Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
  2. Das Museum Ritter freut sich über den Besuch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
  3. Kinder unter zehn Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Ausstellungsräume besuchen.

 

Verhalten in den Ausstellungsräumen

  1. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Exponate zu berühren; Ausnahmen sind gekennzeichnet.
    In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten herbei zu führen.
  2. Tiere dürfen nicht in das Museumsgebäude mitgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde.
  3. Im Museumsfoyer sowie in den Ausstellungsräumen des Museums ist es nicht erlaubt zu essen und zu trinken. Das Mitführen von Flüssigkeiten ist grundsätzlich in diesen Räumen untersagt. Im Museumsgebäude darf nicht geraucht werden; dies gilt auch für die Innenbereiche des Museumscafés.
  4. Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Aufsichts- und Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. ihnen anvertraute Schüler.
  5. Erwachsene Begleiterinnen und Begleiter von Kindern und Jugendlichen sind für ein angemessenes Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich. Dies gilt auch für den Besuch von Schulklassen und Kindergartengruppen.
  6. Gruppenleiter sind angewiesen, bei ihrer Gruppe zu bleiben und diese zusammenzuhalten. Im Fall einer gebuchten Führung kann die Führungskraft des Museums eine Führung abbrechen, wenn sich die Gruppe auch nach mehrmaligem Bitten unangemessen verhält oder wenn es nach Aufforderung nicht gelingt, die Gruppe zusammenzuhalten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Führungsgebühr.
  7. Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten oder Abspielgeräten ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Die Nutzung von Mobiltelefonen zum Telefonieren ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Störungen anderer Besucher durch Lärm und unangemessen lautes Auftreten sind zu unterlassen.
  8. Die Direktion ist berechtigt, bei Diebstählen eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher vorzunehmen.

 

Ablegen der Garderobe und des Gepäcks
Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen Gegenständen aller Art, wie zum Beispiel Regenschirmen, Rucksäcken, Rückentragen für Kinder, Wanderstöcken oder Taschen größer als DIN A4 (ca. 20x30 cm) sowie mit nassen Bekleidungsstücken ist grundsätzlich nicht gestattet.
Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal. Für die Aufbewahrung der vorgenannten Gegenstände sowie Mäntel, Jacken etc. stehen eine Garderobe und Schließfächer zur Verfügung. Bei Nichtabgabe von trockenen Kleidungsstücken müssen diese angezogen bleiben. Für die Garderobe und den Inhalt der Schließfächer wird keine Haftung übernommen. Das Museum haftet auch nicht für abgestellte Gegenstände wie Kinderwägen, Gehstöcke und dergleichen.

 

Wickelraum
Ein Wickelraum steht im Bereich der Sanitäranlagen zur Verfügung.

 

Fotografieren und Filmen
Im Foyer und in den Ausstellungsräumen ist das Fotografieren und Filmen für private Zwecke grundsätzlich gestattet; es sei denn in einem Wandtext oder auf einem Werkschild wird dies ausdrücklich untersagt. Beim Fotografieren und Filmen sind Persönlichkeitsrechte der anwesenden Besucherinnen und Besucher sowie der anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten. Die Verwendung von künstlichem Licht (Blitzlicht, Lampen u. ä.), Stativen, großen Kameraobjektiven, Selfie-Sticks, Drohnen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Die Besucherinnen und Besucher sind selbst für die Beachtung und Wahrung von Bild- und Urheberrechten verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung im Internet und in den Social Media keine private Nutzung darstellt und Sie damit möglicherweise Urheberrechte verletzen.
as Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Museum Ritter erlaubt.

 

Aufsichtspersonal
Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Einhaltung und Aufrechterhaltung der Hausordnung zu achten, deshalb ist den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Besucherinnen und Besucher bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung den weiteren Aufenthalt im Gebäude zu untersagen. Bei wiederholten Verstößen spricht die Direktion ein Hausverbot aus.
Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht bei Verweis aus dem Gebäude nicht.
Wir bitten um Verständnis, dass es dem Personal nicht gestattet ist, Trinkgelder oder Geschenke anzunehmen.

 

Fundgegenstände
Das Museum Ritter übernimmt keine Haftung für im Museum zurückgelassene, vergessene oder verlorene Gegenstände. Wir bitten darum, im Museum gefundene Gegenstände an der Museumskasse abzugeben.

 

Inkrafttreten
Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie hängt im Foyer des Museumsgebäudes aus und ist auf der Website des Museums veröffentlicht. Außerdem kann sie bei der Museumsverwaltung während der Geschäftszeiten eingesehen werden.

 

Waldenbuch, im März 2020
Dr. Barbara Willert / Museumsleiterin